Wenn deine Eltern dich für einzelne Tage von der Schule abmelden, wenn du z.B. krank bist, passiert in der Regel nichts. Wenn du aber einfach nicht hingehst, ohne dort Bescheid zu sagen, kann das negative Folgen haben.
Zur Schule zu gehen ist für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre nicht nur ihr Recht, sondern ihre Hauptaufgabe und Pflicht. Dies ist in Deutschland im Schulgesetz festgelegt. Daher kann das Folgen haben, die du vielleicht nicht gewollt hast.
- Die Schulleitung kann die Polizei verständigen, falls du unentschuldigt in der Schule fehlst. Das ist dann gar nicht böse gemeint. Es soll dich vor allem davor schützen, dass du die vielen Vorteile verpasst, die du ganz automatisch hast, wenn du regelmäßig in die Schule gehst. Außerdem kann es ja auch sein, dass du auf dem Schulweg verloren gegangen bist oder dir jemand etwas angetan hat. Die Polizei schaut dann bei dir zu Hause vorbei oder hält in der Stadt die Augen offen, ob du irgendwo zu finden bist. Und sie bringt dich, wenn nötig, in die Schule.
- Im Schulgesetz ist festgelegt, dass die Klassenkonferenz über Ordnungsmaßnahmen entscheidet, wenn ein Schüler oder eine Schülerin die Schulpflicht verletzt; also z.B. zu häufig unentschuldigt fehlt. Auf jeden Fall müssen deine Eltern oder Erziehungsberechtigten dann zu einem Gespräch in die Schule kommen. Es kann sein, dass du nicht mit auf Klassenausflüge fahren darfst oder sogar in die Parallelklasse wechseln musst. Wenn du trotzdem weiter fehlst, müssen deine Eltern oder Erziehungsberechtigten irgendwann ein Bußgeld zahlen.