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Prävention in der Schule
Bei Schulabsentismus sollten stets hilfreiche Maßnahmen ergriffen werden, die eine baldige Reintegration der Schülerin/ des Schülers ermöglichen. Viele Schulen verlassen sich bei häufigen Fehlzeiten einer Schülerin/ eines Schülers überwiegend auf die Ahndung durch die formalrechtlichen Handlungsschritte des Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Das Verfahren mündet in Bußgeldern, Zwangszuführungen oder Arreststrafen für Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern. Die Umsetzung dieser Maßnahmen geschieht abhängig von lokalen Bestimmungen und oft sehr uneinheitlich - über ihre Effektivität sind keine Informationen erhältlich.
Es ist grundlegend, dass jede Schule alle Handlungsoptionen in ihrem Verantwortungsbereich ausschöpft, bevor Hilfen von außen initiiert oder rechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Im pädagogischen Kern geht es darum, durch begleitende Problemlösungen, positiv erlebte Beziehungen sowie durch eine stimulierende Umgebung, Lern- und Entwicklungsprozesse der Kinder zu ermöglichen, um diese wieder an die Schule zu binden. Die schulische Teilhabe sollte dabei gezielt verstärkt werden, da erzwungene Anwesenheit selten zu lernförderlichem Verhalten und zur Lernbereitschaft im Unterricht führt.
Quellen: Ricking (2007); Ricking, Schulze & Wittrock (2009); Ricking & Hagen (2016); Ricking & Dunkake (2017)